Anmeldung
Bedingungen für den Anschluss an die Antennenanlage des Vereins Großgemeinschafts-Antennenanlage Dietach
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Diese Bedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen zwischen dem Verein – in der Folge „GGA“ genannt - und seinen Mitgliedern – sofern sie mit Zustimmung der GGA an die Antennenanlage angeschlossen sind.
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Maßgebend sind dabei zunächst die Statuten der GGA – in der jeweils geltenden Fassung. Die Bedingungen gelten in jenen Fällen, wo die Statuten keine- oder keine eindeutigen Regeln vorsehen.
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Die GGA ermöglicht ihren Mitgliedern den Empfang von Fernseh- und Rundfunkprogrammen durch ihre Antennenanlage. einschließlich Kabelnetz sowie die Teilnahme am Breitband-Internet durch zur Verfügungsstellung ihres Kabelnetzes. Darüber hinausgehende Verpflichtungen der GGA bestehen nicht.
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Die Mitglieder verpflichten sich zur Bezahlung der jährlich vom Vereinsvorstand – für ihren Anschluss an die Antennenanlage - festgesetzten Kostenbeiträge sowie des Aufwandes für die Behebung von Störungen die von ihrem Anschluss (ab Hausübergabepunkt) ausgehen; es sei denn, die Störung erfolgt ohne ihr Verschulden.
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Die Mitglieder gewähren der GGA und den von ihr beauftragten Personen – während der üblichen Geschäftszeiten - freien Zutritt zu den auf ihren Grundstücken- bzw. in ihren Wohnungen befindlichen Anlagenteilen.
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Die Mitglieder verpflichten sich, keine Eingriffe in Anlagenteile vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass Eingriffe durch andere Personen unterlassen werden.
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Die wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen aus diesen Bedingungen beginnen mit der Mitgliedschaft zur GGA und erlöschen mit ihrer schriftlichen Kündigung, jedoch nicht vor dem 31.12. des jeweils laufenden Jahres.
Die Kündigung muß spätestens am 01.10. der GGA Dietach zugehen.
Bitte pdf-Datei ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben an die GGA senden:
Download Anmeldeformular
Download Sepa Lastschrift Mandat